Hausordnung

Um Euch einen schönen und unbeschwerten Aufenthalt zu ermöglichen, bitten wir Euch das Zusammenleben im POSTEL so mitzugestalten, dass alle Freude daran haben. Die Grundsätze der Freundlichkeit, des gegenseitigen Respekts, der Sauberkeit und Ordnung sind dabei zu beachten. Die folgenden Regeln sind von allen Gästen zur Kenntnis zu nehmen und zu befolgen.

 

  1. Der respektvolle und freundliche Umgang miteinander, Weltoffenheit und Toleranz prägen das Leitbild unseres Hauses. Sie gelten damit als verbindlicher Verhaltenskodex im POSTEL. Hierzu gehört auch das wertschätzende „Du“ in der Ansprache.
  2. Unsere Rezeption ist täglich in der Zeit von 8.00 – 18.30 Uhr besetzt. Der Zahlungsverkehr vor Ort ist nur in dieser Zeit möglich. Bei Problemen bzgl. des Aufenthaltes, des Zimmers usw. bitten wir um sofortige Rückmeldung an der Rezeption. In Notfällen sind wir unter 0159/ 02 11 51 76 erreichbar.
  3. Das Parken auf dem hauseigenen Parkplatz ist nur nach vorheriger Anmeldung und mit ausgewiesenem Parkschein erlaubt. Widerrechtlich parkende Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt. Das POSTEL übernimmt keine Haftung für Schäden an auf dem Grundstück abgestellten Fahrzeugen.
  4. Das Mitbringen und Halten von Tieren ist im gesamten Hotelgebäude nicht gestattet.
  5. Das Mitführen von Waffen ist strengstens untersagt und kann zu einem sofortigen Hausverbot führen.
  6. Das POSTEL-Frühstücksbuffet steht ausschließlich unseren Frühstücksgästen täglich in der Zeit von 8.00-10.00 Uhr zur Verfügung. Speisen und Getränke dürfen nicht vom Buffet mitgenommen werden, sofern dies nicht ausdrücklich und nach Rücksprache mit der Rezeption genehmigt wurde. Das Frühstück kann bis 17.30 Uhr am Vortag dazu gebucht werden.
  7. Die gemeinschaftliche Küchennutzung ist täglich von 12.00-22.00 Uhr gestattet. Bei der Nutzung ist auf ausreichende Belüftung (Dunstabzugshaube), Mülltrennung, Ordnung und Sauberkeit zu achten.
  8. Die Zubereitung von Speisen in den Zimmern ist nicht gestattet. Bei besonderer Verschmutzung des Zimmers, die nachweislich durch den Gast entstanden ist, kann eine Reinigungspauschale für erhöhten Reinigungsaufwand verlangt werden. Die Nutzung der Bettwäsche ist aus hygienische Gründen obligatorisch.
  9. In den Toiletten ist ausschließlich das bereitgestellte Toilettenpapier zu entsorgen. Für andere Abfälle stehen die Hygiene- und Mülleimer zur Verfügung. Durch Missachtung entstandene Schäden kann das POSTEL dem Gast in Rechnung stellen.
  10. Wir bitten um einen pfleglichen und sachgemäßen Umgang mit den Möbeln, Dekorationsartikeln und Gegenständen in den Zimmern. Jede Sachbeschädigung und jeder Diebstahl werden zur Anzeige gebracht.
  11. Zwischen 22.00 – 7.00 Uhr ist in den Zimmern, den Fluren, den Gemeinschaftsräumen und dem Außengelände die Nachtruhe einzuhalten. Die Zimmerlautstärke ist nicht zu überschreiten. Die Missachtung kann zu einem sofortigen Hausverbot führen. Es ist jederzeit Rücksicht auf die Nachbarn und andere Hotelgäste zu nehmen.
  12. Wir bitten um ressourcenschonendes und energiesparendes Verhalten beim Umgang mit Heizung, Wasser und Strom. Beim Verlassen der Zimmer ist darauf zu achten, dass die Heizungen heruntergedreht, die Fenster geschlossen und das Licht und der Fernseher ausgeschaltet sind. Bitte keine schadhaften technischen Geräte anschließen.
  13. Bei der Nutzung des WLANs sind die Bestimmungen des gesetzlich gültigen Datenschutzes sowie des Kinder- und Jugendschutzes einzuhalten. Verstöße dagegen werden durch die POSTEL Usedom GmbH zur Anzeige gebracht. Das POSTEL übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch den Ausfall des WLANs entstehen.
  14. Aus Sicherheitsgründen ist es nicht erlaubt sich aus den Fenstern zu lehnen. Die Fenster dürfen nur zum Lüften der Zimmer geöffnet werden. Es ist ausdrücklich verboten auf Treppengeländern zu rutschen, auf Fensterbrettern und Außengeländern zu sitzen bzw. diese zu übersteigen. Die unsachgemäße Nutzung des Inventars, insbesondere das Turnen und Springen auf und von den Schlafböden und Hochbetten ist strengstens untersagt. Für hieraus entstandene Verletzungen oder Schäden trägt der Gast die uneingeschränkte Haftung.
  15. Das Rauchen ist in allen geschlossenen Räumen strengstens untersagt. Im Falle eines Verstoßes berechnen wir 150,00 €. Sollte im Hotelzimmer nachweislich geraucht worden sein, stellen wir zusätzlich zum Bußgeld drei Tage Vermietungsausfall in Rechnung.
  16. Wer durch Zigarettenrauch oder sonstigen Umgang mit offenem Feuer oder Rauch die Brandmeldeanlage fahrlässig auslöst oder die Handmelder missbräuchlich betätigt, hat die Folgekosten (mindestens 150,00 €) des dadurch automatisch ausgelösten Alarms und eines eventuellen Feuerwehreinsatzes in voller Höhe zu tragen.
  17. Jeglicher Umgang mit offenem Feuer ist im gesamten Hotel strengstens untersagt. Fahrlässig verursachte Schäden werden dem Verursacher in Rechnung gestellt.
  18. Jeder Gast hat sich über die Feuerlöschordnung und die Handhabung der Feuerlöscher sowie die Lage der Fluchtwege zu informieren. Wir bitten darum Schäden bzw. Störungen unverzüglich dem POSTEL-Personal zu melden.
  19. Im Falle eines Feueralarms ertönt ein lauter Signalton. Das Hotel muss umgehend über die ausgewiesenen Notausgänge verlassen werden. Die Sammelstelle befindet sich auf dem hoteleigenen Parkplatz. Den Anweisungen des Personals ist in jeden Falle Folge zu leisten.
  20. Auf dem gesamten Gelände gilt das Jugendschutzgesetz. Betrunkene Gäste können des Hauses verwiesen werden. Das Mitbringen und Konsumieren von illegalen Rauschmitteln ist strengstens untersagt und führt zum sofortigen Hausverbot. Die zuständige Behörde wird in Kenntnis gesetzt.
  21. Besucher können in der Lobby empfangen werden. Der Zutritt zu den Zimmern ist nicht registrierten Besuchern nicht gestattet. Die Übernachtung hausfremder Personen ist grundsätzlich untersagt.
  22. Während des Aufenthaltes ist für eine Verwahrung und Sicherung der eigenen Sachen selbst zu sorgen. Das POSTEL übernimmt keine Haftung für das Eigentum der Gäste.
  23. Die öffentlichen Bereiche sind aus Sicherheitsgründen videoüberwacht.
  24. Die Benutzung unseres Hauses für eigene wirtschaftliche Zwecke ist nicht gestattet.
  25. Das POSTEL-Personal übt das Hausrecht aus. In dringenden Fällen ist das Personal befugt die Zimmer zur Ausübung des Hausrechts zu betreten. Bei Störungen des Hausfriedens, Verstoß gegen die Haussicherheit oder die Hausordnung ist das Personal befugt geeignete und erforderliche Maßnahmen zur Wiederherstellung der Ordnung zu veranlassen. Hausverbote können nach wiederholter Abmahnung oder bei groben Verstößen gegen die Hausordnung ausgesprochen werden.

Bitte beachtet auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Postel Usedom GmbH. Diese stehen Euch zur Einsicht unter https://post-aus-wolgast.de/geschaeftsbedingungen/ und auf Nachfrage an der Rezeption zur Verfügung.